Die Förderrichtlinien
Für Förderungen aus unserem Fördertopf
Richtlinien für die finanzielle Förderung des Engagements im Stadtteil Münster-Coerde aus Mitteln der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser:
Im Rahmen des Prozesses rund um den Stadtteil Coerde hat die Stadtverwaltung 2024 die Quartiersgespräche „Coerde Zukunft“ initiiert, um den Blick auf den Stadtteil zu schärfen sowie Herausforderungen und Potentiale zu betrachten.
In Coerde leben rund 11.000 Menschen. Der Anteil der Bürgerinnen und Bürger, die sich in schwierigen wirtschaftlichen Lagen befinden, ist in keinem Stadtteil Münsters so hoch wie hier. Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Hebel, um diese Menschen zu unterstützen, sie aber auch zu aktivieren, eigene Ideen zu entwickeln und sich selbst zu engagieren.
Mit der Vorlage V/0632/2024 hat der Rat der Stadt Münster die Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser am 11.12.2024 mit der Durchführung des Projekts „Engagement in Coerde stärken“ beauftragt. Ein Baustein des Projekts ist ein Fördertopf für Initiativen, Vereine und Organisationen, die sich für das Wohl der Menschen in Coerde einsetzen.
Im Jahr 2025 stehen im Fördertopf 60.000 Euro aus Mitteln der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser zur Verfügung. Die Stiftung ist eine von sechs rechtlich selbstständigen Stiftungen, die von der Stadt Münster treuhänderisch verwaltet werden. Sie wird vertreten durch die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen.
Grundlage der finanziellen Förderung ist der Stiftungszweck der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser. Dementsprechend müssen die geförderten Projekte darauf ausgerichtet sein, Personen zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Es können also Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten finanziell gefördert werden, die den oben genannten Personenkreis in Coerde mit Hilfsangeboten unterstützen oder die diesen Personenkreis zum Mitgestalten und Dabeisein einladen, um auch dadurch Teilhabe zu ermöglichen. Förderungswürdig sind außerdem Projekte, die von diesem Personenkreis in Eigeninitiative entwickelt wurden.
2.1. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen, deren Aktivitäten auf bürgerschaftlichem Engagement fußen oder die
dieses stark in ihre Arbeit miteinbeziehen, sowie ehrenamtliche Gruppen und Initiativen, die gemeinwohlorientiert wirken.
2.2. Die Initiativen, Vereine und Organisationen müssen die Grundwerte der Demokratie vertreten und für Toleranz und Gewaltfreiheit stehen.
2.3. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Angebote, die über den Rahmen gesetzlicher Pflichtleistungen der sozialen Sicherung
hinausgehen.
Die förderungsfähigen Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten sollen:
3.1. neben konkreten Hilfsangeboten für Menschen, die Unterstützung brauchen, zum Mitmachen einladen, und Eigeninitiative stärken,
3.2. neue oder innovative Aspekte beinhalten,
3.3. im Stadtteil Münster-Coerde stattfinden und für die Menschen im Stadtteil wirken,
3.4. den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen.
Förderungsfähig sind grundsätzlich alle Sach- und Programmkosten, die notwendig sind, um das Projekt vorzubereiten und durchzuführen.
4.1. Die Förderung für ein Projekt erfolgt im Regelfall bis zu einer Höhe von 2.500 Euro.
4.2. Zum Antrag gehören ein kurzer Text zum geplanten Vorhaben sowie ein Kostenplan.
4.3. Die geförderten Projekte sind innerhalb des Förderzeitraums (siehe unter Punkt 5) zu realisieren.
4.4. Eine Bezuschussung oder Übernahme dauerhafter Personalkosten und dauerhafter Mietkosten scheidet aus.
4.5. Eine Förderung von vorrangig politischen oder ähnlichen Gruppen, Projekten oder Zielsetzungen scheidet aus.
4.6. Einnahmen aus der Arbeit der geförderten Projekte dürfen nur erzielt werden, soweit diese ihnen unmittelbar wieder zufließen.
4.7. Die durch diese Förderrichtlinien Begünstigten haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen nach diesen Richtlinien.
Förderanträge sind online über die Website der Kommunalen Stiftungen Münster www.stiftungen-muenster.de oder über die Website www.coerde-engagiert.de zu stellen. Sie müssen eine kurze Darstellung der einreichenden Organisation, der geplanten Aktivitäten und der inhaltlichen Zielsetzung enthalten.
Der Förderzeitraum läuft vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2026. Anträge können ab dem 01.07.2025 gestellt werden. Die Antragsstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind, spätestens aber bis zum 31.01.2026. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Einreichung berücksichtigt.
Über die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Mittel ist bis zum 31.07.2026 ein vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser beinhaltet einen sachlichen Kurzbericht und die zahlenmäßige Aufstellung über die Verwendung der Fördermittel.
Sofern wesentliche Änderungen des bei der Förderung zugrunde gelegten Konzepts im Verlauf der Projektdurchführung eintreten, ist eine Abstimmung mit der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen erforderlich.
Die geförderten Initiativen, Vereine und Organisationen sind damit einverstanden, mit ihren Projekten und Maßnahmen in eine Gesamtdokumentation der geförderten Projekte aufgenommen zu werden.
Als beratendes Gremium wird ein Förderbeirat eingesetzt. Die Mitglieder bringen Kenntnisse über die Engagement- und Förderlandschaft im Stadtteil Coerde mit.
Die Förderrichtlinien treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Sie sind gültig bis zum 30. Juni 2026.
Ab dem 01.07.2025 Antrag stellen
Reichen Sie hier Ihren Antrag ein.

Ab dem 1. Juli 2025 können Sie hier Ihren Förderantrag stellen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Ab dem 1. Juli 2025 können Sie hier Ihren Förderantrag stellen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Noch Fragen?
Gerne helfen wir weiter!
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an:
kontakt@coerde-engagiert.de
oder rufen Sie uns an, wenn Sie noch Fragen haben:
0251 492-5901